
Hinsichtlich des Umfangs kann man bei der Vollmacht verschiedene Arten unterscheiden: Die Spezialvollmacht, die nur für ein bestimmtes Rechtsgeschäft ermächtigt. Die Gattungsvollmacht, die für eine bestimmmte Gattung (Art) von Geschäften ermächtigt. Die Generalvollmacht, die den Bevollmächtigten zu Rechtshandlungen aller Art bemächtigt. Im ...
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